Dachreparatur München — 089Dach GmbH Meisterbetrieb

    AGB – 089Dach GmbH München

    Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dach- und Spenglerarbeiten in München | BGB Bauvertragsrecht | 089Dach GmbH | Stand: Dezember 2025

    § 1 Geltungsbereich und Rechtsgrundlage

    (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Dach- und Spenglerarbeiten zwischen der 089Dach GmbH, Thuillestr. 20, 81247 München (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber.

    (2) Rechtsgrundlage: Unsere Leistungen werden auf Grundlage des BGB-Bauvertragsrechts in der jeweils gültigen Fassung (Stand 2025) erbracht. Es gelten die §§ 631 ff. BGB (Werkvertragsrecht) sowie bei Bauverträgen im Sinne des § 650a BGB die besonderen Vorschriften der §§ 650a bis 650h BGB:

    • § 650a BGB – Bauvertrag
    • § 650b BGB – Änderung des Vertrags; Anordnungsrecht des Bestellers
    • § 650c BGB – Vergütungsanpassung bei Anordnungen
    • § 650d BGB – Einstweilige Verfügung
    • § 650e BGB – Sicherungshypothek des Bauunternehmers
    • § 650f BGB – Bauhandwerkersicherung
    • § 650g BGB – Zustandsfeststellung bei Verweigerung der Abnahme
    • § 650h BGB – Schriftform der Kündigung

    (3) Bei Verträgen mit Verbrauchern (§ 13 BGB) über den Bau eines neuen Gebäudes oder erhebliche Umbaumaßnahmen gelten zusätzlich die Vorschriften über den Verbraucherbauvertrag (§§ 650i bis 650n BGB).

    (4) Bei Verträgen mit Unternehmern (§ 14 BGB) können ergänzend die Bestimmungen der VOB/B und VOB/C in der jeweils gültigen Fassung (2019/2023) vereinbart werden, sofern dies ausdrücklich im Vertrag festgehalten wird.

    (5) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

    § 2 Vertragspartner und Begriffsbestimmungen (B2B/B2C)

    (1) Verbraucher (B2C) im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

    (2) Unternehmer (B2B) im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Dies umfasst insbesondere:

    • Gewerbetreibende und Handwerksunternehmen
    • Hausverwaltungen und Immobiliengesellschaften
    • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
    • Bauträger und Projektentwickler
    • Öffentliche Auftraggeber

    (3) Unterschiedliche Regelungen: Soweit in diesen AGB unterschiedliche Regelungen für Verbraucher und Unternehmer gelten, ist dies jeweils ausdrücklich gekennzeichnet mit "(B2C)" für Verbraucher und "(B2B)" für Unternehmer.

    (4) Im Zweifel gilt die für Verbraucher günstigere Regelung, sofern der Auftraggeber nicht nachweislich als Unternehmer handelt.

    § 3 Angebote und Vertragsschluss

    (1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

    (2) Angebotsbindungsfrist:

    • (B2C): 14 Kalendertage ab Angebotsdatum
    • (B2B): 10 Kalendertage ab Angebotsdatum, bei Großprojekten abweichend nach Vereinbarung

    (3) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung der beauftragten Arbeiten zustande.

    (4) Verbraucherbauvertrag (§ 650j BGB): Bei Verbraucherbauverträgen erhält der Verbraucher vor Vertragsschluss eine Baubeschreibung gemäß Art. 249 § 2 EGBGB, die verbindlicher Vertragsbestandteil wird.

    (5) Kostenvoranschläge, Zeichnungen und andere technische Unterlagen bleiben Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne dessen Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

    (6) Die dem Angebot zugrunde liegende Kalkulation wird auf Wunsch hinterlegt und dient als Grundlage für die Berechnung von Mehr- oder Minderleistungen gemäß § 650c BGB.

    § 4 Änderungen des Vertrags und Nachträge (§§ 650b, 650c BGB)

    (1) Änderungsbegehren des Auftraggebers: Der Auftraggeber kann gemäß § 650b Abs. 1 BGB Änderungen des vereinbarten Werkerfolgs oder Änderungen, die zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs notwendig sind, verlangen.

    (2) Erstangebot des Auftragnehmers: Auf ein Änderungsbegehren erstellt der Auftragnehmer unverzüglich ein Angebot über die Mehr- oder Mindervergütung. Dieses Erstangebot enthält eine nachvollziehbare Aufstellung der Mehr- oder Minderkosten auf Basis der hinterlegten Kalkulation.

    (3) Einigung oder Anordnung: Die Parteien sollen eine Einigung über die Änderung und die Vergütungsanpassung anstreben. Kommt binnen 30 Tagen keine Einigung zustande, kann der Auftraggeber die Änderung gemäß § 650b Abs. 2 BGB anordnen, sofern diese zumutbar ist.

    (4) Vergütungsanpassung nach § 650c BGB: Bei einer Anordnung wird die Vergütung für den vermehrten oder verminderten Aufwand nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen ermittelt.

    (5) 80%-Regelung (§ 650c Abs. 3 BGB): Bis zur endgültigen Feststellung der Vergütung kann der Auftragnehmer eine Abschlagszahlung in Höhe von 80% der im Erstangebot genannten Mehrvergütung verlangen.

    (6) Sämtliche Änderungsbegehren, Angebote und Anordnungen sind schriftlich oder in Textform (E-Mail) festzuhalten.

    § 5 Preise und Zahlungsbedingungen

    (1) Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%) in der am Tag der Rechnungsstellung gültigen Höhe.

    (2) Zahlungsstaffelung für Verbraucher (B2C):

    • Aufträge bis 5.000 EUR: 50% Anzahlung bei Auftragserteilung, 50% bei Abnahme
    • Aufträge über 5.000 EUR: 40% Anzahlung, weitere Abschlagszahlungen nach Baufortschritt, 10% nach Abnahme
    • Verbraucherbauverträge: Abschlagszahlungen max. 90% der Gesamtvergütung (§ 650m BGB)

    (3) Zahlungsstaffelung für Unternehmer (B2B):

    • Nach Vereinbarung, üblich: 30% Anzahlung, Abschlagszahlungen nach Baufortschritt, 5% nach Abnahme
    • Bei VOB-Verträgen: gemäß VOB/B § 16
    • Skonto: 2% bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen (nur bei ausdrücklicher Vereinbarung)

    (4) Abschlagszahlungen (§ 632a BGB): Der Auftragnehmer kann Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Leistungen verlangen.

    (5) Prüfbare Schlussrechnung (§ 650g Abs. 4 BGB): Der Auftragnehmer stellt eine prüfbare Schlussrechnung. Die Schlusszahlung ist fällig:

    • (B2C): innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung
    • (B2B): innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung

    (6) Verzugszinsen: Bei Zahlungsverzug berechnet der Auftragnehmer Verzugszinsen:

    • (B2C): 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB)
    • (B2B): 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB)

    (7) (B2B): Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug eine Pauschale von 40 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen.

    § 6 Bauhandwerkersicherung (§ 650f BGB)

    (1) Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber gemäß § 650f BGB eine Sicherheit für die vereinbarte Vergütung einschließlich Nebenforderungen verlangen.

    (2) Ausnahmen: Dies gilt nicht bei:

    • Verträgen mit Verbrauchern über Umbaumaßnahmen an deren selbst bewohntem Eigenheim (§ 650f Abs. 6 Nr. 2 BGB)
    • Öffentlichen Auftraggebern (§ 650f Abs. 6 Nr. 1 BGB)

    (3) Die Sicherheit kann durch Bürgschaft eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden.

    (4) Wird die Sicherheit nicht fristgerecht geleistet, kann der Auftragnehmer die Arbeiten einstellen oder den Vertrag kündigen.

    § 7 Ausführung der Arbeiten

    (1) Die Ausführung der Arbeiten erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere:

    • Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH)
    • Flachdachrichtlinien
    • Einschlägige DIN-Normen
    • Energieeinsparverordnung (GEG 2024)

    (2) Der Auftraggeber hat für einen ungehinderten Zugang zur Baustelle zu sorgen und die für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Strom- und Wasseranschlüsse kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

    (3) Fristverlängerung: Vereinbarte Ausführungsfristen verlängern sich angemessen bei:

    • Höherer Gewalt und anderen unvorhersehbaren Ereignissen
    • Witterungsbedingungen, die eine fachgerechte Ausführung nicht zulassen
    • Vom Auftraggeber zu vertretenden Verzögerungen
    • Nachträglichen Änderungswünschen des Auftraggebers (§ 650b BGB)
    • Lieferengpässen bei Baumaterialien

    (4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Unterauftragnehmer mit der Ausführung von Teilleistungen zu beauftragen.

    § 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

    (1) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig mitzuteilen.

    (2) Vor Arbeitsbeginn hat der Auftraggeber auf vorhandene Leitungen (Gas, Wasser, Strom, etc.) sowie auf Asbest oder andere Gefahrstoffe hinzuweisen.

    (3) Der Auftraggeber sorgt für die Zugänglichkeit des Arbeitsbereichs und räumt auf Verlangen Hindernisse auf eigene Kosten beiseite.

    (4) (B2B): Der Auftraggeber benennt einen bevollmächtigten Ansprechpartner, der für alle Abstimmungen und Entscheidungen während der Bauausführung zuständig ist.

    (5) Bei Verletzung der Mitwirkungspflichten haftet der Auftraggeber für daraus entstehende Mehrkosten und Verzögerungen.

    § 9 Abnahme (§§ 640, 650g BGB)

    (1) Nach Fertigstellung der Arbeiten hat der Auftraggeber diese unverzüglich abzunehmen. Der Auftragnehmer wird die Fertigstellung anzeigen und einen Abnahmetermin vorschlagen.

    (2) Abnahmefrist:

    • (B2C): Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer angemessenen Frist (i.d.R. 12 Werktage) nach Fertigstellungsanzeige unter Angabe mindestens eines Mangels die Abnahme verweigert.
    • (B2B): Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 12 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige die Abnahme unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB).

    (3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme (§ 640 Abs. 1 Satz 2 BGB).

    (4) Zustandsfeststellung bei Verweigerung der Abnahme (§ 650g BGB): Verweigert der Auftraggeber die Abnahme unter Angabe von Mängeln, hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine gemeinsame Zustandsfeststellung.

    (5) Nimmt der Auftraggeber an einer gemeinsamen Zustandsfeststellung nicht teil, kann der Auftragnehmer die Zustandsfeststellung einseitig vornehmen.

    § 10 Gewährleistung (§§ 633 ff. BGB)

    (1) Verjährungsfrist gemäß § 634a BGB:

    • 5 Jahre für Arbeiten an einem Bauwerk (Neubauten, Dachsanierungen, wesentliche Instandhaltungen)
    • 2 Jahre für Reparatur- und Wartungsarbeiten, die nicht am Bauwerk selbst erfolgen

    (2) (B2B mit VOB/B): Bei Vereinbarung der VOB/B beträgt die Gewährleistungsfrist 4 Jahre gemäß § 13 Abs. 4 VOB/B.

    (3) Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Leistung.

    (4) Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, berechtigte Mängel nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung zu beseitigen (Nacherfüllung gemäß § 635 BGB).

    (5) Ausschluss der Gewährleistung: Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch:

    • Unsachgemäße Behandlung oder Eingriffe Dritter
    • Unterlassene Wartung
    • Höhere Gewalt (Sturm, Hagel, Blitzschlag)
    • Normale Abnutzung

    (6) (B2B): Die Mängelrüge muss schriftlich unter genauer Bezeichnung des Mangels erfolgen und dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Prüfung geben.

    § 11 Haftung

    (1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

    (2) Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

    (3) (B2B): Bei Verträgen mit Unternehmern ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden auf die Höhe der Auftragssumme begrenzt, maximal jedoch auf 500.000 EUR je Schadensfall.

    (4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Übernahme einer Garantie.

    (5) Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden.

    § 12 Eigentumsvorbehalt

    (1) Die gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers.

    (2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Materialien pfleglich zu behandeln und vor Beschädigung zu schützen.

    (3) (B2B): Der erweiterte Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf alle gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung (Kontokorrentvorbehalt).

    § 13 Kündigung (§§ 648, 648a, 650h BGB)

    (1) Freie Kündigung durch den Auftraggeber (§ 648 BGB): Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen. In diesem Fall behält der Auftragnehmer den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Es wird vermutet, dass 5% der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung eingespart werden.

    (2) Kündigung aus wichtigem Grund (§ 648a BGB): Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

    (3) Schriftform der Kündigung (§ 650h BGB): Bei Bauverträgen bedarf die Kündigung der Schriftform.

    (4) (B2B mit VOB/B): Bei Vereinbarung der VOB/B gelten die Kündigungsregelungen des § 8 VOB/B.

    § 14 Notdienst und Sofortreparaturen (24/7)

    (1) Der Auftragnehmer bietet einen 24/7-Notdienst für dringende Dachschäden an. Erreichbarkeit: +49 89 12621964

    (2) Zuschläge für Notdienst-Einsätze (außerhalb der regulären Geschäftszeiten Mo-Fr 8:00-16:30 Uhr):

    • Abends (16:30-22:00 Uhr): 25% Zuschlag
    • Nachts (22:00-8:00 Uhr): 50% Zuschlag
    • Samstags: 50% Zuschlag
    • Sonn- und Feiertags: 100% Zuschlag

    (3) Die Zuschläge gelten sowohl für B2B als auch B2C.

    (4) Anfahrtspauschale im Notdienst: Im Einsatzgebiet München und Umkreis 30 km wird eine Anfahrtspauschale von 95,00 EUR netto berechnet.

    (5) Im Notdienst ausgeführte Sofortmaßnahmen zur Schadensbegrenzung werden nach Aufwand berechnet. Ein detaillierter Kostenvoranschlag für Folgearbeiten wird zeitnah erstellt.

    § 15 Sturmschäden und Versicherungsarbeiten

    (1) Bei Sturmschäden unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Schadensmeldung an die Versicherung durch:

    • Fotodokumentation des Schadens
    • Detaillierten Kostenvoranschlag
    • Technische Stellungnahme bei Bedarf

    (2) Die Beauftragung der Reparaturarbeiten erfolgt unabhängig von der Regulierung durch die Versicherung. Der Auftraggeber bleibt zahlungspflichtig, auch wenn die Versicherung die Kostenübernahme ganz oder teilweise ablehnt.

    (3) (B2B): Bei Hausverwaltungen und gewerblichen Kunden kann nach Absprache eine Direktabrechnung mit der Versicherung vereinbart werden, sofern eine Abtretungserklärung vorliegt.

    § 16 Widerrufsrecht für Verbraucher (B2C)

    (1) Widerrufsrecht: Verbraucher haben bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen gemäß §§ 312g, 355 BGB.

    (2) Bei Verbraucherbauverträgen (§ 650l BGB): Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt nicht, bevor der Auftragnehmer den Verbraucher gemäß Art. 249 § 3 EGBGB über sein Widerrufsrecht belehrt hat.

    (3) Vorzeitiges Erlöschen: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn:

    • der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat, und
    • mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher hierzu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat, und
    • der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.

    (4) Die ausführliche Widerrufsbelehrung wird dem Verbraucher bei Vertragsschluss in Textform übermittelt.

    (5) Kein Widerrufsrecht besteht bei:

    • Notdienst-Einsätzen mit sofortiger Ausführung nach ausdrücklichem Verlangen des Verbrauchers
    • Verträgen, die in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers geschlossen werden

    § 17 Besondere Bestimmungen für Unternehmer (B2B)

    (1) Untersuchungs- und Rügepflicht: Der unternehmerische Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung unverzüglich nach Abnahme auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und diese innerhalb von 5 Werktagen schriftlich anzuzeigen.

    (2) Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit Unternehmern ist ausschließlicher Gerichtsstand München.

    (3) Abtretungsverbot: Ansprüche gegen den Auftragnehmer dürfen ohne dessen schriftliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

    (4) VOB/B-Vereinbarung: Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers kann die VOB/B in der jeweils gültigen Fassung zum Vertragsbestandteil gemacht werden. In diesem Fall geht die VOB/B diesen AGB vor.

    (5) Rahmenverträge: Mit Hausverwaltungen, WEGs und gewerblichen Bestandskunden können Rahmenverträge mit Sonderkonditionen geschlossen werden.

    (6) Gefahrübergang: Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Leistung erbracht und zur Abnahme angeboten wurde.

    § 18 Digitale Kommunikation und Online-Dienste

    (1) Elektronische Kommunikation: Der Auftraggeber erklärt sich mit der elektronischen Kommunikation per E-Mail und über die Website einverstanden. E-Mails gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Auftraggeber angegebene E-Mail-Adresse versandt wurden.

    (2) Online-Anfragen: Anfragen über das Kontaktformular auf der Website sind unverbindlich und begründen noch kein Vertragsverhältnis.

    (3) Dokumentenübermittlung: Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen können dem Auftraggeber in elektronischer Form (PDF per E-Mail) übermittelt werden.

    (4) Foto-Upload: Bei Online-Anfragen hochgeladene Fotos werden ausschließlich zur Angebotserstellung verwendet und gemäß unserer Datenschutzerklärung behandelt.

    § 19 Datenschutz

    (1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG).

    (2) (B2B): Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von B2B-Geschäftsbeziehungen erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) zur Durchführung des Vertragsverhältnisses.

    § 20 Streitbeilegung und Schlichtung

    (1) Online-Streitbeilegung (B2C): Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

    (2) Hinweis: Der Auftragnehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    (3) Schlichtungsverfahren (B2B): Bei Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit Unternehmern verpflichten sich beide Parteien, vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein Schlichtungsverfahren durchzuführen.

    (4) Schlichtungsstelle: Als Schlichtungsstelle wird die Schlichtungsstelle der Handwerkskammer für München und Oberbayern vereinbart.

    (5) Die Kosten des Schlichtungsverfahrens werden von den Parteien je zur Hälfte getragen, sofern nichts anderes vereinbart wird.

    § 21 Schlussbestimmungen

    (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

    (2) Erfüllungsort: Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Auftragnehmers: 089Dach GmbH, Thuillestr. 20, 81247 München.

    (3) Gerichtsstand (B2B): Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit Unternehmern ist ausschließlicher Gerichtsstand München.

    (4) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

    (5) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

    (6) Diese AGB sind in deutscher Sprache verfasst. Im Falle von Übersetzungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

    Hinweis: Diese AGB basieren auf dem BGB-Bauvertragsrecht in der jeweils gültigen Fassung (Stand: Dezember 2025). Bei Verträgen mit Unternehmern kann ergänzend die VOB/B vereinbart werden.

    089Dach GmbH
    Thuillestr. 20, 81247 München
    Tel: +49 89 12621964
    E-Mail: info@089dach.de
    Web: 089dach.de

    Hinweis zum Vertragsabschluss: Die auf dieser Website dargestellten Inhalte, Leistungen und Informationen stellen kein verbindliches Angebot im rechtlichen Sinne dar. Ein Vertragsabschluss über diese Website findet nicht statt. Anfragen über kontaktformulare, E-Mail oder Telefon dienen ausschließlich der unverbindlichen Kontaktaufnahme und der Vorbereitung einer individuellen Angebotserstellung. Ein Vertrag kommt erst nach persönlicher Abstimmung, Besichtigung vor Ort und ausdrücklicher Annahme eines schriftlichen Angebots zustande. Es erfolgt keine kostenpflichtige Bestellung, keine Buchung und keine Online-Zahlung über diese Website.

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